Clerical Medical Anleger können nach BGH-Urteil auf Schadensersatz hoffen. Der Anlageberater versprach eine Rente zur sicheren Altersversorgung. Das Rentenmodell besteht aus einem Darlehensvertrag über 250.000,00 EUR zu 6,5 % Zinsen und einer fondsgebundenen Kapitallebensversicherung. Die Lebensversicherung wird nicht monatlich angespart, sondern über das Darlehen aus einer Einmalzahlung von 247.000,00 EUR gespeist.
Der Anlageberater versicherte, dass laut Musterberechnung ein garantierter Wertzuwachs von 8,5 % gesichert sei. Dadurch könnten nicht nur die Zinsen von 6,5 % jährlich für die gesamte Laufzeit des Darlehens über 10 Jahre sicher erwirtschaftet werden, sondern darüber hinaus regelmäßige jährliche Auszahlungen in Höhe von 16.500,00 EUR und nach zehn Jahren zum Termin des 01.03.2012 ein Betrag von 254.000,00 EUR. Tatsächlich stand die Anlegerin nach einigen Jahren vor einem Schuldenberg, da die von dem Berater berechneten Renditen bei weitem nicht erwirtschaftet wurden, die Lebensversicherung erheblich an Wert verlor und die Rückzahlung des Kredits gefährdet war. Darauf, dass bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Jahresrenditen mit 3 % deutlich hinter den in der Musterberechnung berechneten Wertzuwachs von 8,5 % zurückblieben, wies der Vermittler nicht hin, denn sonst hätte die Anlegerin das mit einem Bankkredit von 6,5 % verbundene Anlagemodell nicht geschlossen. Zudem waren die bei Abschluss der Verträge zu zahlenden satten Provisionen und Bearbeitungskosten erhebliche zusätzliche Kosten. Schon diese Erwägungen offenbaren, dass das Geschäft nicht gut gehen konnte. Die mit Darlehen verbundenen Anlagemodelle bergen hohe Risiken für den Anleger. Statt der versprochenen Rente zur Altersvorsorge droht der finanzielle Ruin. Die Anlegerin konnte letztlich weder aus dem Vertrag die laufenden Zinsen zahlen noch die vollständige Rückzahlung des Darlehens leisten. Sie klagte gegen den Versicherer und erstritt ein positives Urteil beim Oberlandesgericht Dresden.
Mit Spannung erwarteten viele geschädigte Anleger am 08.02.2012 den Prozessausgang beim Bundesgerichtshof. Der britische Lebensversicherer Clerical Medical (CMI) zog jedoch die Revision zurück. Clerical Medical zahlt den im Versicherungsschein versprochenen Betrag von 254.000,00 EUR an die Klägerin. Bislang hatte die Versicherung eingewendet, dass die im Versicherungsschein dargestellten Auszahlungen nur solange erfolgen, so lange der Kapitalstock der Versicherung vorhanden sei. Dies bedeutet neue Hoffnung für die geschädigten Anleger. Da Ansprüche gegen die Lebensversicherung, die Bank und den Anlageberater in Betracht kommen, sollten Anleger sich anwaltlich beraten lassen.