Die Banken werden die Urteile ignorieren

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Angela Wehrt. Rechtsanwältin in Hamburg-Neugraben. hat die beiden BGH-Urteile zur Kreditkündigung (siehe rechte Seite) erstritten und erklärt hier. was sie für die Bankkunden bedeuten.

hm: Sie haben zwei richtungweisende Urteile beim Bundesgerichtshof erstritten - Bankkunden können Kredite trotz Zinsfestschreibungsfrist vorzeitig tilgen. Was bedeuten diese Richtersprüche für Kreditnehmer?

Wehrt: Dreierlei! Erstens: Wer eine belastete Immobilie verkauft, kann den Restkredit jetzt mit dem Verkaufserlös tilgen. Zweitens: Darlehensnehmer sind nicht mehr an ihre Bank gebunden, wenn diese einen höheren Kredit ablehnt; sie können zur Konkurrenz gehen und ihr Kreditkonto bei der alten Bank ausgleichen. In beiden Fällen müssen sie der alten Bank den entgangenen Gewinn ersetzen, indem sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. In Zusammenhang damit steht die dritte Konsequenz der Urteile: Die Bank darf sich dabei nicht ungerechtfertigt bereichern; der Bundesgerichtshof hat zwei Rechenmodelle zur Ermittlung einer angemessenen Entschädigung vorgegeben (siehe rechte Seite).

hm: Die Banken haben sich ja auch schon früher auf vorzeitige Tilgung eingelassen, dafür aber zum Teil horrende Vorfälligkeitsentschädigungen kassiert und sich dafür das Einverständnis des Kunden schriftlich geben lassen. Können die Bankkunden das zuviel gezahlte Geld zurückverlangen?

Wehrt: Aber ja! Auch in dem Fall, den der Bundesgerichtshof jetzt entschied, hatten die Darlehensnehmer eine Einverständniserklärung unterschrieben. Und diese Erklärung ist nach dem neuen Urteil unwirksam, weil die Forderung der Bank zu hoch war. Darauf können sich alle Bankkunden berufen, die früher zuviel gezahlt haben.

hm: Wie lange geht das rückwirkend?

Wehrt: Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung verjähren nach 30 Jahren. Für eine kürzere Frist sehe ich derzeit keinen Anhaltspunkt.

hm: Aber die Bank muß doch die Unterlagen nur zehn Jahre aufbewahren.

Wehrt: Der Bankkunde muß sie ja nicht wegwerfen.

hm: Muß die Bank nur Geld zurückzahlen, wenn ihre Forderung sittenwidrig überhöht war?

Wehrt: Nein früher mußte die Forderung sittenwidrig, im allgemeinen also doppelt so hoch sein. Jetzt reicht die Überschreitung der vom BGH gesetzten Grenzen.

hm: Rechnen Sie damit, daß die Banken sich an diese Vorgaben halten?

Wehrt: Nein. Seit dem Urteil hat das Beratungsunternehmen meines Ehemannes schon viele Entschädigungen geprüft, die erst nach dem Urteil gefordert wurden. Die meisten Banken rechneten genauso wie vor dem Urteil.

hm: Ein in Finanzfragen nicht versierter Bankkunde kann das wohl kaum beurteilen. Wehrt: Darum sollte er den Rat eines Experten einholen. Der Experte sollte die Vorfälligkeitsentschädigung nach beiden Methoden, welche der BGH erlaubt, berechnen können. Die Obergrenze, die sich dabei ergibt, ist nicht immer entscheidend, denn der Vertrag kann günstigere Regelungen enthalten.

hm: Nach den BGH-Urteilen müssen die Banken aber nur Kunden aus Verträgen entlassen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Gilt der Wunsch, einen neuen Kredit zu günstigeren Konditionen aufzunehmen, auch als berechtigtes Interesse?

Wehrt: Diese Frage hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden. Ein Mitglied des zuständigen XI. Zivilsenats - Dr. Joachim Siol - hat aber orakelhaft verlautbaren lassen, daß sich der BGH auch weitere Fallgruppen vorstellen könne. Ob er damit die Fallgruppe “Umschuldung" meinte, weiß ich nicht.